Gesetzliche Impfpflicht ab 01.03.2020

Masern-Impfung wird in Kitas und Schulen Pflicht

BERLIN (kna) Mit einer Ma­sern-Impfpflicht in Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünften und im Gesundheitswesen will Bundes­gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die gefährliche Infektions­krankheit in Deutschland ausrot­ten. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz, .das Kinder, Geflüchtete und Mitarbeiter in Ge­meinschaftseinrichtungen zu der Schutzimpfung verpflichtet. „Ma-sernschutz ist Kinderschutz“, sagte Spahn. Es gehe darum, gerade die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen.

Die Masern-Impfpflicht soll nach der noch ausstehenden Billigung des Bundesrats am 1. März 2020 in Kraft treten. Für Kinder, die be­reits in Betreuung sind, sowie für be­troffene Mitarbeiter gilt eine Über­gangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, muss mit bis zu 2500 Euro Bußgeld rechnen. Das gilt auch für Kinderta­gesstätten, die nicht geimpfte Kin­der zulassen.

Spahn will mit der Impfpflicht die Schutzquote auf mindestens 95 Prozent erhöhen. Diese Quote gilt laut Weltgesundheitsorganisa­tion als Schwelle, ab der auch Men­schen ausreichend geschützt sind, die sich nicht oder noch nicht imp­fen lassen können, wie junge Säug­linge oder chronisch Kranke. Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts waren zuletzt nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geimpft.

Mit der Masern-Impfpflicht wird de facto auch eine Impfpflicht für Mumps und Röteln und zum Teil auch Windpocken eingeführt, da in Deutschland nur Mehrfachimpf­stoffe zugelassen sind.

Liebe Eltern,

der Artikel ist im November in der Saarbrücker Zeitung erschienen. Wir werden in Zukunft darauf achten und uns an die neue Gesetzgebung halten.

D. h., dass wir in Zukunft nur Kinder aufnehmen, wenn Eltern den dementsprechenden Nachweis erbringen bzw nachholen.

Bis zum 31. Juli 2021 gilt das auch für Kinder, die sich bereits in Betreuung befinden.

Wir appelieren schon heute an Eltern und Erziehungsberechtigte diese sinnvolle und gesetzlich vorgegebene Vorbeugungsmaßnahme durchzuführen.

Beim Personal ist die Impfpflicht durch den Träger schon heute gegeben.

Leitung und Vorstand der Rappelkiste e.V.